Schaumstoffkleber 200 gr Dose

12,90 €
(100 g = 6,45 €)
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Beschreibung

Spezialklebstoff  für Moltopren, Schaumgummi und Schaumstoff jeglicher Art.


Eignet sich für Kombinationsverklebungen von Schaumgummi mit Holz, Metall, Stoff, Pappe usw.

Verklebt sehr gut unsere angebotenen Werkzeugeinlagen (Hartschaumstoffe)    Kein Gummikleber !!

200 Geramm Dose reicht für ca 1,3 qm², die 350 Gramm Dose für ca. 2,3 qm² (je nach Verbrauch und Anwendung)

 

Die Verklebung ist temperaturbeständig von -10° C bis +70° C.


Die Verklebungen sind weich, hochelastisch, wasser-, öl- und säurefest.

 

Anwendung:

Vorbereitung des Klebers

Vor Gebrauch umrühren. Der Klebstoff ist leichtentzündlich. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen und von Hitze / Funken / offener Flamme  und  heißen Oberflächen fernhalten.

Für gute Entlüftung sorgen!

 

Allgemeines:

  • Verarbeitungstemperatur nicht unter +15°C.
  • Verbrauch: ca. 150-200 g/m² je nach Untergrund bei beidseitigem Auftrag.
  • Die Verklebung ist temperaturbeständig von -10°C bis ca. +70°C. Mit zunehmendem Alter der Verklebung nimmt die Temperaturbeständigkeit zu.
  • Viskosität ca. 1300 +/- 250 mPa.s bei 20°C.
  • Farbe: bräunlich-transparent, nur schwach verfärbend.
  • Haltbarkeit: maximal ein Jahr nach Bezug der Ware.
  • Nicht geeignet für Styropor, Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) sowie Teflon.

Empfehlung:

Wir empfehlen bei großen Flächen und flexiblen Materialien  nicht die ganze Fläche auf einmal anzukleben. Sie sollten hier  stückweise vorgehen.

Beschränkungsrichtlinie von Stoffen der EU (Entscheidung Nr. 1348/2008/EG)
Tritt in Kraft ab dem 27. Dezember 2010.

VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

ANHANG XVII
BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE

Inhaltsstoff  Nr 57  “Cyclohexan“

   BIN Bindusan Schaumgummikleber

1. Darf nach dem 27. Juni 2010 zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit in Kontaktklebstoffen auf Neoprenbasis nicht in einer Konzentration von ≥ 0,1 Gew.-% in Packungsgrößen von mehr als 350 g erstmalig in Verkehr gebracht werden.
2. Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die den Anforderungen unter Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nach dem 27. Dezember 2010 nicht mehr zur Abgabe an die breite Öffent lichkeit in Verkehr gebracht werden.
3. Unbeschadet anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen muss der Lieferant vor dem Inverkehrbringen ge währleisten, dass zur Abgabe an die breite Öffent lichkeit in Verkehr gebrachte Kontaktklebstoffe auf Neoprenbasis, die Cyclohexan in einer Kon zentration von 0,1 Gew.-% oder mehr enthalten, ab dem 27. Dezember 2010 gut sichtbar, leserlich und unverwischbar mit folgender Aufschrift versehen sind:

  • Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
  • Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.

Gefahrenhinweise für Bindusan

    GEFAHR

 

Enthält:  Cyclohexan

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuchtung /… verwenden. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. BEI BRAND: Sand, Erde, Pulver oder Schaum zum Löschen verwenden, kein Wasser verwenden. BEI ANHALTENDER AUGENREIZUNG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI HAUTREIZUNG: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen / duschen. BEI UNWOHLSEIN Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Kühl halten. Behälter dicht verschlossen halten. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren.

Dieses Produkt darf nicht bei ungenügender Lüftung verarbeitet werden.
Dieses Produkt darf nicht zum Verlegen von Teppichböden verwendet werden.
Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

Sonstige Hinweise / Gefahren:  Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/ leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.

UN-NUMMER: UN1133